VfB Stuttgart: DFB-Sportgericht weist Einspruch gegen Wertung des Spiels gegen Wiesbaden ab

SID
Diskussionsbedarf: Nach einem fragwürdigen Handelfmeter in der Partie gegen den SV Wehen Wiesbaden legte der VfB Stuttgart Einspruch gegen die Spielwertung ein.
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Das Sportgericht des DFB hat den Einspruch des VfB Stuttgart gegen die Wertung des Ligaspiels beim SV Wehen Wiesbaden zurückgewiesen. Die Schwaben behalten sich allerdings vor, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

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"Der Schiedsrichter hat ein strafbares Handspiel wahrgenommen und Elfmeter verhängt. Das war eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung. Auf den Ablauf und die Qualität des Dialoges zwischen Schiedsrichter und Video-Assistent kommt es nicht an", sagte der Vorsitzende des Sportgerichts, Hans E. Lorenz.

Der Video-Assistent sei "für den Schiedsrichter ein zusätzliches Hilfsmittel bei der Vorbereitung seiner Entscheidung". Der Aufstiegsaspirant aus Stuttgart hatte die Partie am 17. Mai aufgrund eines Handelfmeters in der Nachspielzeit mit 1:2 verloren, der erst nach der Intervention des Videoschiedsrichters gegeben wurde.

Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Sportgerichts, weil wir nach wie vor der Meinung sind, dass die Elfmeterentscheidung und damit das Endergebnis des Spiels durch einen klaren Regelverstoß zustande gekommen ist. Wir warten nun die schriftliche Urteilsbegründung ab und behalten uns vor, gegen das Urteil in Berufung zu gehen", äußerte sich VfB-Vorstandsvorsitzender Thomas Hitzlsperger über die Entscheidung.

Sportdirektor Sven Mislintat hatte den Einspruch damit begründet, dass "das Verhalten des Schiedsrichters bei der Entstehung des Siegtreffers nach unserer Überzeugung einen Regelverstoß darstellt, der einen unmittelbaren Einfluss auf das Endergebnis des Spiels hatte."

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