Zwar nennt die FIFA die genauen Gesänge nicht, gibt aber an, sich auf Artikel 13 seines Disziplinargesetzes zu stützen, der die "Beleidigung der Würde oder Integrität eines Landes, einer Person oder einer Gruppe durch verächtliche, diskriminierende oder beleidigende Worte" unter Strafe stellt. Ecuador könnte damit eine Geldstrafe und ein Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit drohen.
Chile und auch Peru hatten im Vorfeld der WM wegen Zweifeln an der Staatszugehörigkeit Byron Castillos gegen Ecuadors WM-Teilnahme geklagt. Sie scheiterten jedoch damit vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS. Castillo wurde letztlich nicht nominiert, die Angelegenheit war nun aber Anlass für die Gesänge.