Doping-Sünder: CAS entscheidet über Startrecht

SID
Die Doping-Causa Claudia Pechstein wurde noch mit der Osaka-Regel behandelt
© Getty

Der Internationale Sportgerichtshof CAS soll über das Startrecht von Doping-Sündern bei Olympia entscheiden. Darauf einigten sich das IOC und das Nationale Olympische Komitee der USA (USOC).

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Seit 2008 gibt es die sogenannte Osaka-Regel in der olympischen Charta, die mehr als sechs Monate gesperrten Dopingsündern auch nach Ablauf ihrer Sperre den Start bei den folgenden Winter- und Sommerspielen untersagt.

"Die Entscheidung des CAS wird Sicherheit auf dem Weg zu den Spielen in London bringen", sagte IOC-Generaldirektor Christophe De Kepper.

Scott Blackmun, Geschäftsführer des USOC, bedankte sich beim IOC für die gute Zusammenarbeit sowie die "Qualität und den Ton der Diskussion". Das Olympische Komitee der USA wird als Antragssteller vor das Sportgericht treten.

Kein Sotschi-Start für Claudia Pechstein

Betroffen von der derzeitigen Regelung ist unter anderem Eisschnellläuferin Claudia Pechstein. Die fünfmalige Olympiasiegerin war vom Eislauf-Weltverband ISU nach dem indirekten Dopingnachweis wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt worden und darf demnach 2014 nicht in Sotschi starten. Dadurch hatte die 39-Jährige auch den Anspruch auf die Spitzenförderung der Bundespolizei verloren.

Von der "Osaka-Regel" ebenfalls betroffen ist 400-Meter-Olympiasieger LaShawn Merritt. Der Amerikaner war 2010 positiv auf ein anaboles Steroid getestet und 21 Monate gesperrt worden.

Merritt erklärte, dass die Substanz durch ein Mittel zur Penisvergrößerung in seinen Körper gelangt sei. Im Juli 2012 läuft die Sperre nun ab, ob der zweifache Weltmeister von Berlin in London starten darf, hängt an der Entscheidung des CAS.

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