Pechstein: Kein Start bei Olympia 2014

SID
Claudia Pechstein wird nicht an den Olympischen Winterspielen 2014 teilnehmen dürfen
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Die deutsche Eisschnellläuferin Claudia Pechstein wird bei den Olympischen Spielen 2014 in Sotschi nicht starten dürfen. Ein Passus in den Regeln des IOC verbietet die Teilnahme.

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Claudia Pechstein darf auch bei den Olympischen Winterspielen 2014 in Sotschi nicht starten. Die Zulassungsbestimmungen des IOC aus dem Jahr 2008, die sogenannten Osaka-Regeln, besagen: Ein wegen Dopings für mindestens ein halbes Jahr gesperrter Athlet ist nach Ablauf der Sperre für die kommenden zwei Olympischen Spiele nicht startberechtigt.

Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Pechstein war vom Eislauf-Weltverband ISU nach dem indirekten Dopingnachweis wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre bis Februar 2011 gesperrt worden. Entsprechend darf sie bei den Spielen in London 2012 und Sotschi 2014 nicht starten. Die 38 Jahre alte Berlinerin hatte stets betont, dass sie nach Ablauf ihrer Dopingsperre auf die Eisbahn zurückkehren werde - auch mit dem Ziel Sotschi 2014.

"Ich kenne die Regel, aber im Moment konzentriere ich mich darauf, aufs Eis zurückzukehren. Ich bin medizinisch rehabilitiert, von daher habe ich die Hoffnung, dass das IOC in meinem Fall über eine Sonderregelung nachdenken würde, falls ich mich sportlich wirklich für Sotschi qualifizieren würde", sagte Pechstein. Deutschlands erfolgreichste Winter-Olympionikin konnte wegen ihrer Dopingsperre nicht an den Winterspielen 2010 in Vancouver teilnehmen.

Pechstein will vor den Europäischen Gerichtshof

Auf "SID"-Anfrage erklärte eine IOC-Sprecherin zwar, dass jeder Dopingfall anders gelagert sei und im Fall Pechstein die Sperre durch die ISU und nicht durch das IOC verhängt worden sei, bevor sie durch den Internationalen Sportgerichtshof CAS bestätigt wurde. Die betreffende IOC-Regel sei aber "ganz eindeutig" und immer noch "gültig für alle Athleten".

Pechstein, die am Montag in Berlin ihre Autobiographie vorstellen wird, war zuletzt vor dem Schweizer Bundesgericht mit dem Versuch gescheitert, eine Neuaufnahme der Verhandlung vor dem CAS durchzusetzen. Nun will sie vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte in Straßburg klagen.

Heinze: "Regel ist uns nicht unbekannt"

Gerd Heinze, Präsident der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG), sagte: "Die Regel ist uns nicht unbekannt. Ihre sportliche Perspektive ist aus unserer Sicht aber erstmal auf die Zeit unmittelbar nach Ablauf ihrer Dopingsperre beschränkt. Darüber hinaus zu spekulieren, dazu ist jetzt nicht die Zeit. Da spielen auch Gesundheit und Leistungsfähigkeit eine Rolle. Man sollte jetzt erst mal schauen, ob die naheliegende Zielstellung mit Blick auf den Rest der Saison realistisch ist."

Pechstein könnte theoretisch bereits am 11. Februar, zwei Zage nach Ablauf ihrer Dopingsperre, bei der Mehrkampf-WM in Calgary an den Start gehen. Der zweite mögliche Comeback-Termin für Pechstein ist der Weltcup in Salt Lake City eine Woche nach der Mehrkampf-WM.

Dort könnte sich Pechstein im 5000-m-Rennen in der schwächeren B-Gruppe mit einer guten Zeit über das so genannte Time-Ranking für den Saisonhöhepunkt, die Einzelstrecken-WM in Inzell (10. bis 13. März), qualifizieren.

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