Der Richter sprach Sturm in sechs Fällen der Steuerhinterziehung und in zwei Fällen der versuchten Steuerhinterziehung schuldig. Den Steuerschaden hatte die Staatsanwaltschaft zuvor auf gut eine Million Euro beziffert.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Supermittelgewichtler eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert, Sturms Anwalt Nils Kröber (Köln) hingegen wollte maximal zwei Jahre auf Bewährung für seinen Mandanten zulassen.
Richter Marc Hoffmann hielt Sturm zu gute, dass er teilgeständig gewesen sei und seine Verteidigung in dem Prozess gute Arbeit geleistet habe. "Wir haben uns am Ende gefragt, ob das für eine Bewährungsstrafe ausreicht und kamen zu der klaren Antwort: Nein", meinte der Vorsitzende.
Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) begrüßte das harte Urteil. "Die Entscheidung des Landgerichts Köln, Felix Sturm auch wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz und wegen Körperverletzung zu sanktionieren, ist sehr bemerkenswert", erklärte die Agentur. "Es ist ein wichtiger Meilenstein für das Anti-Doping-Gesetz und kann richtungsweisend auch für zukünftige Strafverfahren sein", hieß es weiter.