Wegen Aussagen im TV und in einem Podcast: Uli Hoeneß muss als Zeuge vor Gericht

SID
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Der Ehrenpräsident von Rekordmeister Bayern München soll am 15. April als Zeuge aussagen.

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Die "Graue Eminenz" des FC Bayern soll Licht ins Sommermärchen-Dunkel bringen: Uli Hoeneß wird nach dem Willen der Richterin im Verfahren um die Fußball-WM 2006 vor dem Landgericht Frankfurt/Main aussagen. Eva-Marie Distler sagte zum Auftakt des zweiten Prozesstages am Donnerstag, dass der Ehrenpräsident des Rekordmeisters für den 15. April als Zeuge geladen wurde.

Grund dafür sind Aussagen von Hoeneß aus den Jahren 2020 und 2021. Damals deutete der mittlerweile 72-Jährige in einem TV-Interview und einem Podcast an, dass er wisse, warum es die dubiosen Millionenzahlungen rund um die WM-Endrunde in Deutschland gegeben habe.

Am Donnerstag sagten die angeklagten früheren Spitzenfunktionäre des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) aus. Den ehemaligen Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie dem langjährigen Generalsekretär Horst R. Schmidt werden "Hinterziehung bzw. Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2006 in Höhe von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB" zur Last gelegt.

Niersbach, Zwanziger und Schmidt, die wie der verstorbene Franz Beckenbauer dem WM-Organisationskomitee angehörten, weisen die Vorwürfe zurück. Die Ermittlungen zu den undurchsichtigen Geldflüssen rund um die WM 2006 ziehen sich bereits mehrere Jahre hin. In Frankfurt geht es um die ominösen 6,7 Millionen Euro, die als Betriebsausgabe für eine Gala deklariert wurden.

Schmidt erläutert seine bereits bekannte Version

Das Geld wurde 2005 vom Organisationskomitee über den Weltverband FIFA mutmaßlich an den früheren adidas-Chef und inzwischen verstorbenen Robert Louis-Dreyfus überwiesen. Exakt diese Summe war drei Jahre zuvor offenkundig in Form von Vorleistungen von Beckenbauer und Louis-Dreyfus an den früheren FIFA-Funktionär Mohamed bin Hammam nach Katar geflossen.

Schmidt erläuterte noch einmal seine bereits bekannte Version, wonach die 6,7 Millionen Euro erst fließen mussten, um den WM-Zuschuss der FIFA in Höhe von 250 Millionen Schweizer Franken zu erhalten. Niersbach betonte, in den ganzen Ablauf nicht involviert gewesen zu sein: "Niemals hätte ich den Erfolg dieser großartigen Veranstaltung durch ein Verhalten gefährdet, wie es mir hier vorgeworfen wird."

Dem DFB war rückwirkend für das Jahr 2006 die Gemeinnützigkeit aberkannt worden. Der finanziell angeschlagene Verband hofft je nach Prozess-Ausgang auf eine Rückzahlung von rund 22 Millionen Euro.

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Weiterhin 24 Verhandlungstage angesetzt

Das Verfahren wurde wiederaufgenommen, nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt im Mai 2023 den Einstellungsbeschluss des Landgerichts vom 27. Oktober 2022 aufgehoben hatte. Das Landgericht hatte das Verfahren mit Blick auf das "Doppelbestrafungsverbot" zunächst beendet. Zuvor war gegen Niersbach, Zwanziger und Schmidt ein Strafverfahren wegen "Betrugs" in Bellinzona/Schweiz aufgrund der Verjährung eingestellt worden.

Die Anwälte von Niersbach und Schmidt hatten am Ende des ersten Prozesstages auch in Frankfurt die Verfahrens-Einstellung beantragt. Sollte es dazu kommen, will die Staatsanwaltschaft voraussichtlich den weiteren juristischen Weg beschreiten.

Zuvor hatte sich die Staatsanwaltschaft offen für eine außergerichtliche Einigung gezeigt. Distler gab zu Protokoll, dass sie sich einem vorzeitigen Prozess-Ende "nicht verschließe", der "richtige Zeitpunkt" dafür aber noch nicht gekommen sei. Deshalb sind weiterhin 24 Verhandlungstage bis zum 28. Oktober angesetzt.