DFB: Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 aberkannt

SID
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Dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) ist die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 durch das Finanzamt Frankfurt am Main entzogen worden. Dies gab der größte Einzelsportverband der Welt am Donnerstagabend in einer Pressemitteilung bekannt und kündigte einen "fristgerechten Einspruch" an.

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Der Verband beurteile die "zugrunde liegenden Sachverhalte anders als die Finanzverwaltung", hieß es im Schreiben.

Im Dezember hatte der DFB aufgrund der drohenden Aberkennung schon Rücklagen in Höhe von über 50 Millionen Euro gebildet. Damals hatte Schatzmeister Stephan Grunwald drei Baustellen genannt, welche die hohen Rücklagen erzwungen hätten.

Neben den Vorwürfen der Steuerhinterziehung in Verbindung mit der Verbuchung von Bandenwerbung in den betreffenden Jahren sind dies laut Grunwald die Überlassung von Namens- und Logorechten im Sponsoring (adidas) und die seit zehn Jahren falsch versteuerten Bewirtungskosten. Die Namens- und Logorechte wurden der steuerfreien Vermögensverwaltung zugeordnet. Die Bewirtungskosten wurden, wie der DFB einräumt, zu 100 Prozent geltend gemacht. Nur 70 Prozent wären erlaubt gewesen.

Bereits 2017 hatte der DFB eine Strafzahlung in Höhe von 22,57 Millionen Euro für das Heim-WM-Jahr 2006 zahlen müssen. Dabei ging es um die ominöse Zahlung von 6,7 Millionen Euro im Vorfeld der Weltmeisterschaft und deren Geltendmachung als Betriebsausgabe. Vor dem Hessischen Finanzgericht in Kassel hatte der DFB eine Klage gegen dieses Urteil eingereicht, welches im Falle eines Erfolgs dem DFB eine Steuerrückzahlung von 25 Millionen Euro einbringen könnte.