Offiziell: Zwei Jahre Hoffenheim-Verbot für BVB-Fans nach Hopp-Schmähungen

SID
BVB-Fans dürfen in den nächsten beiden Spielzeiten nicht nach Hoffenheim.
© getty

Borussia Dortmund muss in den kommenden zwei Spielzeiten in Auswärtsspielen bei der TSG Hoffenheim auf seine Fans verzichten. Am Freitag widerrief das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die am 2. November 2018 gegen den BVB ausgesprochene Bewährungsstrafe, weil Dortmunder Fans im jüngsten Auswärtsspiel (20. Dezember) gegen die Kraichgauer mit Schmähungen gegen TSG-Mäzen Dietmar Hopp erneut auffällig geworden waren. Der BVB stimmte dem Widerruf zu.

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"Der Widerruf der Bewährungsstrafe bedeutet, dass Dortmund alle Pflichtspiele in Hoffenheim in der nächsten und der übernächsten Saison unter Ausschluss seiner Anhänger zu bestreiten hat. Zudem muss der BVB die Hoffenheimer für die durch die Zuschauerausschlüsse im Gastbereich bedingten Mindereinnahmen entschädigen", teilte der DFB in einer Mitteilung mit.

Zudem betonte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, dass das Urteil "keine Abkehr von der in den vergangenen Jahren praktizierten Linie" sei, "unsportliches Verhalten von Zuschauern mit Geldstrafen zu ahnden. Der Zuschauerausschluss bleibt eine Option für schwerwiegende Ausnahmefälle, in denen eine Geldstrafe unangemessen wäre."

BVB: Geldstrafe über 50.000 Euro

Eine Geldstrafe muss der BVB wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Höhe von 50.000 Euro zahlen, bis zu 17.000 Euro kann der BVB für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2020 nachzuweisen wäre.

Im jüngsten Gastspiel in Sinsheim kurz vor Weihnachten hatten die BVB-Anhänger zahlreiche beleidigende Banner entrollt und Schmählieder angestimmt. Schon bei vorherigen Duellen war der 79-jährige Hopp mehrmals beleidigt worden, was der Investor auch schon in mehreren Fällen zur Anzeige gebracht hatte.

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