Das Problem mit den Vertragsoptionen

Die Causa Christoph Monschein wird wohl ein Fall für das Gericht
© GEPA

Am Donnerstag ließ die Wiener Austria die Bombe platzen: Nach langen, vorwiegend medial ausgetragenen Diskussionen zwischen der Admira, deren Manager Amir Shapourzadeh und Berater Christian Sand präsentierten die Veilchen Christoph Monschein. Vertrag bis 2021. Die Admira zeterte ("unseriös!") und die Austria betonte, alles juristisch geprüft zu haben. Ablöse ist für den Spieler keine geflossen. Noch nicht.

Anzeige
Cookie-Einstellungen

Somit wird der 24-jährige Stürmer ein Fall für das Gericht. Experten schätzen die Chancen der Wiener hinter vorgehaltener Hand positiv ein. Klar ist: Um Monschein einsetzen zu können, benötigt die Austria die Freigabeerklärung der Admira. SPOX fragte beim Sportrechtexperten Christian Flick nach.

Onisiwos Schatten

Flick will die Causa Monschein zwar nicht kommentieren, verweist aber auf die allgemeine Problematik: Einseitige Vertragsoptionen. Bereits im Vorjahr äußerte sich der Oberste Gerichtshof im Fall Karim Onisiwo zum Thema. Via Gerichtsbeschluss wurde der Vertrag des damaligen Mattersburg-Kickers aufgelöst, weil die Option in seinem Vertrag nicht haltbar sei. Onisiwo wechselte ablösefrei zu Mainz.

"Diese Entscheidung betrifft zwar nur den Fall Onisiwo, hat aber auch für künftige Fälle Gewicht. Der Fall Bosman hat auch nicht nur Jean-Marc Bosman betroffen, sondern hat den Weltfußball revolutioniert. Ein Präzedenzfall", erklärt Flick. "Klar: Man kann Onisiwo nicht mit Bosman vergleichen. Das wäre weit hergeholt. Aber dennoch: So eine Entscheidung des Oberen Gerichtshof kann zukünftige Fälle beeinflussen."

Die Krux mit der Gleichwertigkeit

In der Causa Onisiwo wurde zwar festgehalten, dass Optionsregelungen durchaus zugelassen sind, aber mit gleichwertigen Ansprüchen verknüpft werden müssen. Die offene Frage: Wann sind Optionsregelungen, die meist zugunsten der Vereine und selten der Spieler ausfallen, für beide Parteien gleichwertig? "Das muss man im Anlassfall prüfen. Um Fälle wie Onisiwo und Monschein künftig zu verhindern, sollte man in Zukunft die Gleichwertigkeit in Verträgen dokumentieren." Etwa lediglich bei gezogener Option das Gehalt zu erhöhen, reicht nicht. Eine der Schlussfolgerungen aus dem Onisiwo-Urteil.

"Ein mögliches Beispiel: Der Verein X bietet dem Spieler Y beim Verein X eine bessere Ausbildung und Plattform. Daher räumt der Spieler Y dem Verein X ein einseitiges Optionsrecht ein", gibt Flick ein Beispiel für mögliche Gleichwertigkeit. "Jetzt muss man sich bemühen, Verträge zu schaffen, die Rechtssicherheit bezüglich Gleichwertigkeit schaffen. Das ist eine Aufgabe für alle: Berater, Vereine, Anwälte, Spieler. Alle müssen sich intensiv mit dem Ergebnis aus dem Fall Onisiwo auseinandersetzen, um solche Fälle in der Zukunft nicht mehr zu haben."

Artikel und Videos zum Thema