Mindestens 15 Jahre Haft für Pistorius

SID
Paralympics-Gewinner Oscar Pistorius ist nun doch wegen Mordes verurteilt worden
© getty

Spektakuläre Wende im Fall Oscar Pistorius: Der Paralympics-Gewinner aus Südafrika ist nun doch wegen Mordes verurteilt worden. Ihm droht eine Haftstrafe von mindestens 15 Jahren. Das oberste Berufungsgericht in Bloemfontaine wandelte das Urteil am Donnerstag von fahrlässiger Tötung in Mord um und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Cookie-Einstellungen

"Schuldig des Mordes, der Angeklagte hatte einen kriminellen Vorsatz", erklärte Richter Eric Leach in Abwesenheit des 29-jährigen Pistorius. Ein Strafmaß wurde noch nicht verkündet, dies liegt nun in der Hand des zuständigen Gerichts in Pretoria.

Die Mindeststrafe für Mord in Südafrika beträgt 15 Jahre, allerdings wird im südafrikanischen Recht dem urteilenden Richter ein Ermessensspielraum eingeräumt. Auch eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung ist möglich.

Der beidseitig unterschenkelamputierte Pistorius war im Oktober 2014 wegen fahrlässiger Tötung seiner damaligen Freundin Reeva Steenkamp am Valentinstag 2013 zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Ein Fünftel davon hatte der "Blade Runner" im Gefängnis abgesessen, am 20. Oktober wurde er für den Rest der Strafe in den Hausarrest überstellt. Nun muss er wieder ins Gefängnis einrücken.

Steenkamps Vater "mit allem zufrieden"

"Jetzt bin ich mit allem zufrieden", sagte Steenkamps Vater Barry nach der Berufungsverhandlung. Seine Frau June sang nach der Urteilsverkündung vor dem Gerichtsgebäude in Bloemfontaine mit Mitgliedern der Frauenliga des Afrikanischen Nationalkongresses Dankeslieder.

Richter Leach hatte in eindringlichen Worten erklärt, warum er das Urteil umwandelte. Pistorius habe nicht gewusst, ob die Person im Badezimmer eine Bedrohung darstelle, sagte Leach in seiner Urteilsbegründung:

"Es ist unvorstellbar, dass eine rationale Person denken würde, sie sei berechtigt, mit einer schweren Schusswaffe auf diese Person schießen zu dürfen."

Auch von der "elementaren Vorsichtsmaßnahme eines Warnschusses" habe Pistorius keinen Gebrauch gemacht. Die Argumentation des ehemaligen Sport-Stars, er sei davon ausgegangen, dass sich ein Einbrecher im Badezimmer befunden hat, wies der Richter zurück: "Die Identität der Person hinter der Tür ist irrelevant im Hinblick auf seine Schuld."

Aussage von Pistorius "schwankend und unwahr"

Leach bewertete zudem die Zeugenaussage von Pistorius als "schwankend und unwahr. Er muss voraussehen können, dass die Person hinter der Tür verletzt werden könnte".

Pistorius sollte deshalb, so Leach weiter, "nicht wegen fahrlässiger Tötung, sondern wegen Mordes verurteilt werden".

Ob Pistorius noch die letzte Instanz, den Obersten Südafrikanischen Gerichtshof, anruft, ist noch offen. Man werde die Option prüfen, sagte eine Sprecherin der Familie Pistorius.

Verteidiger Barry Roux hatte vor dem Berufungsprozess gesagt, dass seinem Mandanten mittlerweile die finanziellen Mittel für weitere rechtlichen Schritte fehlten.

Absicht als erwiesen betrachtet

Das Urteil vom Donnerstag ist auch ein spektakulärer Sieg für die Staatsanwaltschaft. Der in der Vorinstanz zuständige Staatsanwalt Gerrie Nel hatte den von Pistorius dargestellten Tathergang stets bezweifelt und dem Prothesensprinter eine klare Mordabsicht unterstellt.

Nel - und nun auch Leach - sahen es als erwiesen an, dass Pistorius seine Lebensgefährtin absichtlich durch die geschlossene Toilettentür erschossen habe.

Das erste Urteil hatte Nel als "erschreckend mild und vollkommen unangemessen" bezeichnet und dem Gericht unter anderem fehlende Empathie vorgeworfen.

Niemand habe die "fürchterliche Art und Weise", wie Steenkamp zu Tode kam, bei der Urteilsfindung berücksichtigt.

Artikel und Videos zum Thema