"Völlig unverhältnismäßig": Zoff zwischen DAZN und DFL im Poker um TV-Rechte der Bundesliga geht in die nächste Runde

Von Tim Ursinus
DAZN und Sky bieten sich einen heißen Kampf um das begehrteste Rechtepaket.
© getty

Streaminganbieter DAZN hat im Poker um die Rechtevergabe der Bundesliga ab der Saison 2025/26 auf ein Statement der DFL reagiert, wonach das Rechtepaket B bereits an Sky vergeben worden ist.

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"Mit Nachdruck müssen wir die Aussage der DFL zurückweisen, dass das Rechtepaket B der Rechteperiode 2025/26 bis 2028/29, nach den allen interessierten Unternehmen bekannten Auktionsregeln vergeben worden sei", erklärte ein DAZN-Sprecher und übte Kritik an der DFL.

Demnach seien Forderungen gestellt worden, "die in den zuvor allen Parteien mitgeteilten und mit dem Bundeskartellamt abgestimmten Auktionsregeln schlichtweg nicht vorhanden waren und völlig unverhältnismäßig sind", sagte er und ergänzte: "Dieser offensichtliche Verstoß gegen die eigenen Auktionsregeln entzieht dem gesamten Ausschreibungsprozess die rechtliche Grundlage. Wir sind fest davon überzeugt, dass dies auch vom Bundeskartellamt oder von einem Schiedsgericht bestätigt werden wird, wenn die DFL ihren Fehler nicht umgehend korrigiert. DAZN ist jedenfalls gesprächsbereit."

DAZN hatte auf Nachdruck der DFL eine Bankbürgschaft vorgelegt, um ein Angebot für das Paket B abgeben zu können. Dieses beinhaltet insgesamt 196 Spiele pro Saison.

Die DFL teilte jedoch auf Anfrage mit, dass jenes Paket bereits am 16. April vergeben worden sei. Den Zuschlag bekam Sky trotz eines angeblich niedrigeren Angebots. "Ein Nachreichen von Unterlagen nach dem gemäß den Auktionsregeln erteilten Zuschlag über ein Rechtepaket hat keine Wirkung", hieß es außerdem in dem Statement.

Im Vorfeld hatte es bereits einmal zwischen DAZN und der DFL gekracht, nachdem der Streaminganbeiter dem Verband Diskriminierung vorgeworfen hatte. In der Folge wurde die Versteigerung der Medienrechte vorerst ausgesetzt.

Dem Vernehmen nach bezahlt Sky zwischen 250 und 300 Millionen Euro für die Rechte ab der Saison 2025/26. Sollten die DFL und DAZN keinen gemeinsamen Nenner finden, kann noch bis zum 30. April Klage bei einem externen Schiedsgericht eingereicht werden.