DFB weist Protest von Hertha BSC ab

SID
Das Skandalspiel zwischen Hertha BSC und Fortuna Düsseldorf wird nicht wiederholt
© Getty

Das Sportgericht des DFB hat am Montag den Protest von Hertha BSC gegen die Wertung des Relegations-Rückspiels bei Fortuna Düsseldorf (2:2) als unbegründet zurückgewiesen. Das erklärte der Vorsitzende Richter Hans Lorenz am Montag in Frankfurt am Main.

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"Die von Hertha BSC angesprochene Schwächung konnte nicht nachgewiesen werden", sagte Lorenz. Damit müssen die Berliner in die 2. Liga, Fortuna Düsseldorf kehrt dagegen nach 15 Jahren wieder in die 1. Bundesliga zurück.

Allerdings nahmen die Fortuna-Spieler das Urteil ohne große Euphorie und Jubelstimmung hin und verließen das Vereinsgelände nach einem Training am Vormittag winkend, aber weitgehend wortlos.

Nächsthöhere Instanz muss entscheiden

Hertha-Anwalt Christoph Schickhardt teilte jedoch noch vor Ort mit, dass der Verein nun sein Glück in der nächsthöheren Instanz, dem DFB-Bundesgericht suchen wird.

Aufgrund der unsicheren Planung für die beiden Mannschaften, die sich aktuell im Niemandsland zwischen 1. und 2. Liga befinden, verkürzte das Sportgericht die Einspruchsfrist von Hertha BSC von einer Woche auf 24 Stunden.

Während Manager Michael Preetz es vorzog, sich nicht zu äußern, brauchte Anwalt Schickhardt nur wenige Minuten, um sich zu sammeln: "Der Verein ist meiner Empfehlung gefolgt und wird Rechtsmittel der Berufung einlegen. Die Videobeweise werden zeigen, dass die Umstände ganz klar zu einer Schwächung geführt haben", sagte Schickhardt.

Hertha-Anwalt sieht gute Chancen vor DFB-Bundesgericht

Zur Urteilsbegründung sagte Lorenz, dass die Düsseldorfer Fans am vergangenen Dienstag das Spielfeld "nicht mit der Absicht, Gewalt auszuüben", sondern beim "Ausleben ihres positiven Aufstiegsgefühls" gestürmt hätten.

Zudem hätte es drei Unterbrechungen gegeben, von denen zwei auf das Konto der Berliner Fans gingen. "So etwas wie einen positiv besetzten Platzsturm kenne ich nicht." Aufgrund der Urteilsbegründung seien die Chancen auf einen Erfolg vor dem Bundesgericht besser als je zuvor.

Die Berliner hatten die Wiederholung des Rückspiels (Hinspiel 1:2) gefordert, weil mehrere Tausend Fortuna-Fans bereits vor Ablauf der siebenminütigen Nachspielzeit den Platz gestürmt hatten. Schiedsrichter Wolfgang Stark unterbrach die Partie für 20 Minuten und setzte sie dann für gut eineinhalb Minuten bis zum Schlusspfiff fort.

Herthas Anwalt Christoph Schickhardt hatte argumentiert, die Spieler hätten "Todesangst" gehabt und die Mannschaft sei laut DFB-Statuten durch einen "im Spiel auftretenden Umstand" geschwächt gewesen.

Richter: Beide Mannschaften mit gleicher Beeinträchtigung

Dem folgte Lorenz nicht. Er schloss sich der Argumentation an, dies sei "nach der Beweisaufnahme nicht nachweisbar" und beide Mannschaften seien gleichermaßen aus dem Rhythmus geraten, es habe also kein einseitiger Vorteil vorgelegen. Die Aggressivität der Berliner Spieler im Kabinentrakt sei dafür ein Beweis gewesen.

Den Berliner Profis Andre Mijatovic, Torhüter Thomas Kraft und Lewan Kobiaschwilli sehen in einer gesonderten Verhandlung individuellen Strafen entgegen. Schiedsrichter Wolfgang Stark hatte am Freitag schwere Vorwürfe gegen sie erhoben.

Er sei während der Unterbrechung in den Katakomben des Stadions als "feige Sau", "Schwein" und "Arschloch" beschimpft worden, Kobiaschwilli habe gar mit der Faust nach ihm geschlagen.

Die Vorkomnisse von Düsseldorf in der Analyse

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