Freiburg hatte sein Veto damit begründet, dass die von Schiedsrichter Robert Hartmann (Wangen) geahndete Regelwidrigkeit nicht von Ginter, sondern vom Freiburger Spieler Julian Schuster begangen worden sei. Der Unparteiische sagte später dem DFB, dass es sich bei der Verwarnung von Ginter tatsächlich um eine Verwechslung der beiden Spieler nach einem Wahrnehmungsfehler gehandelt habe, was auch die Fernsehbilder belegten.
Nach Paragraph 12 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB kann eine ausgesprochene Verwarnung gegen einen Spieler nur dann aufgehoben werden, wenn sich der Schiedsrichter in der Person des Spielers geirrt hat.
Matthias Ginter im Steckbrief