Tennis: Australisches Bundesgericht liefert Begründung für Djokovic-Ausweisung

Von Christian Guinin
Novak Djokovic darf dieses Jahr nicht bei den Australian Open starten.
© getty

Vier Tage nach der Ausweisung von Novak Djokovic hat das Bundesgericht in Melbourne eine Begründung für das Urteil vorgelegt. Primär gehe es um die Einstellung des Serben zum Thema Corona-Impfung.

Anzeige
Cookie-Einstellungen

Ein Verbleib von Djokovic in Australien hätte die Bewegung der Impfgegner stärken können, heißt es in einer 106 Absätze langen vom Bundesgericht verfassten Erklärung.

"Ein Weltstar des Tennissports kann Menschen jeden Alters beeinflussen, ob jung oder alt, aber vielleicht besonders die jungen und beeinflussbaren Menschen", argumentierten die Richter. Die Entscheidung von Einwanderungsminister Alex Hawke wäre demnach weder "unlogisch noch irrational" gewesen.

So spielte für das Gericht auch die Argumentation von Djokovics Anwälten keine Rolle mehr. Diese hatten sich auf die Tatsache gestützt, dass sich Hawke nicht die aktuelle Meinung Djokovics zum Thema Impfung eingeholt, sondern seine Entscheidung basierend auf alten Zitaten des Serben getroffen hätte.

Die in den vergangenen zwei Jahren getätigten Aussagen und Interviews Djokovics diesbezüglich reichten dem Gericht jedoch aus, um dessen Haltung zur Corona-Impfung ausreichend zu belegen.

In der Urteilsbegründung wurde daher der Argumentation Hawkes zugestimmt, dass eine Ausnahme-Genehmigung für die Nummer eins der Tennis-Welt deutlich schlimmere Folgen für das Land Australien gehabt hätte als eine Ausweisung.

Djokovic war am Sonntag, einen Tag vor Start der Australian Open, nach längerem Rechtsstreit des Landes verwiesen worden. Der Serbe hatte das Urteil bereits vor seiner Abschiebung akzeptiert und hatte angekündigt, nicht dagegen vorzugehen.

Artikel und Videos zum Thema