Ein Konkursgericht in London hatte den dreimaligen Wimbledonsieger im Juni 2017 wegen unbeglichener Schulden für zahlungsunfähig erklärt. Becker erklärte, er habe die vom Gericht festgesetzte Schuldsumme von 3,9 Millionen Euro beglichen, doch der Insolvenzverwalter sei immer noch nicht zufrieden.
In dem nun laufenden Verfahren sieht Becker sich 19 konkreten Vorwürfen fehlender Informationsübergabe an die Insolvenzbehörde gegenüber. In allen 19 Fällen erklärte sich Becker für unschuldig. Er darf laut Gerichtsentscheid bis zur nächsten Anhörung am 22. Oktober unter Auflagen auf freiem Fuß bleiben.