DFB-Sportgericht weist Hannover-Einspruch erneut zurück

SID
Der Einspruch von Hannover 96 wurde vom DFB-Sportgericht erneut zurückgewiesen.
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Einspruch von Hannover 96 gegen die Wertung des Zweitligaduells mit Darmstadt 98 auch in mündlicher Verhandlung als unbegründet zurückgewiesen.

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Es folgte damit dem vorangegangenen Einzelrichterurteil des DFB-Sportgerichts vom 17. Dezember 2019. Die Begegnung hatte Darmstadt am 25. November 2019 mit 2:1 gewonnen.

"Weder dem Videoassistenten noch dem Schiedsrichter kann ein Regelverstoß nachgewiesen werden. Die Aberkennung des Treffers ist letztlich eine unanfechtbare schiedsrichterliche Tatsachenentscheidung", sagte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.

Schiedsrichter Martin Thomsen im Mittelpunkt

Hannover hatte seinen Protest damit begründet, dass Schiedsrichter Martin Thomsen regelwidrig das vermeintliche Tor zum 2:2-Ausgleich durch Marc Stendera zurückgenommen habe. Der Unparteiische, der kurz vor dem Schuss vom Spielball gestreift worden war, hatte seine ursprüngliche Entscheidung nach einer Intervention aus dem Kölner Videokeller revidiert.

Tatsächlich galt der Fußball-Referee über Jahrzehnte hinweg als "Luft", mittlerweile jedoch heißt es in der neu gefassten Regel 9: "Der Ball ist aus dem Spiel, wenn er einen Spieloffiziellen berührt, aber auf dem Spielfeld bleibt und ein Team einen aussichtsreichen Angriff auslöst, der Ball direkt ins Tor geht oder der Ballbesitz wechselt."

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