Gegen das Urteil hat der HSV bereits Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt. St. Pauli hat noch bis Montagmorgen Zeit, über einen möglichen Protest zu entscheiden.
Beide Klubs wurden wegen "fortgesetzten unsportlichen Verhaltens" ihrer Fans bestraft, St. Pauli zudem wegen "nicht ausreichendem Ordnungsdienst". Aufgrund der Rauchentwicklung in beiden Anhänger-Bereichen konnte die zweite Hälfte des Spiels, das St. Pauli 2:0 gewann, erst mit einer Verzögerung von 4:45 Minuten angepfiffen werden.
Der HSV erhielt wegen weiterer Zuschauervorkommnisse während des Spiels bei Holstein Kiel (1:1) noch eine Geldstrafe, diesmal in Höhe von 27.000 Euro. Die Hamburger haben diesem Urteil zugestimmt, es ist rechtskräftig.