Pleite für DFB: Gericht revidiert Punktabzug für Waldhof Mannheim

SID
In der Partie Waldhof Mannheim gegen Uerdingen zündeten Fans Pyrotechnik.
© getty

Die Kunde von der herben Pleite vor Gericht erreichte die Chefetage des DFB in Wolfsburg. Wenige Stunden vor dem Länderspiel gegen Serbien erklärte das Landgericht Frankfurt/Main am Mittwoch den vom Verband verhängten Abzug von drei Punkten für Regionalligist Waldhof Mannheim für unwirksam.

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Der DFB kündigte umgehend an, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. "Der Richterspruch deckt sich nicht mit unserer Rechtsauffassung", ließ Vizepräsident Rainer Koch, der bei der Verhandlung vor einem Monat noch persönlich vor Ort war, per Mitteilung aus Wolfsburg wissen.

"Wir werden jetzt die Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung abwarten. Es ist davon auszugehen, dass der DFB anschließend Berufung einlegen wird." Dann müsste sich das Oberlandesgericht mit dem Fall beschäftigen, mit einem Urteil wäre erst nach Saisonende zu rechnen.

Das DFB-Bundesgericht hatte im September des vergangenen Jahres den Punktabzug für Waldhof in zweiter Instanz bestätigt. Dieser war zuvor vom Sportgericht verhängt worden. Mannheim führt die Regionalliga Südwest trotz der Sanktion mit zehn Punkten Vorsprung an. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wären es 13 Zähler.

Schwere Krawalle bei Mannheim gegen Uerdingen

Gegenstand des Verfahrens waren die schweren Krawalle in beiden Aufstiegsspielen zur 3. Liga gegen den KFC Uerdingen. Das Rückspiel am 27. Mai 2018 in Mannheim musste sogar abgebrochen werden, nachdem im Waldhof-Fanblock massiv Pyrotechnik gezündet worden war. Die Uerdinger sicherten sich den Aufstieg in die Drittklassigkeit durch eine 2:0-Wertung am Grünen Tisch.

"Was damals passiert ist, war Terror im Stadion. Das war das Ende des Fußballs", hatte Koch bei der Verhandlung gesagt. Vor der 6. Zivilkammer unter dem Vorsitz von Richter Richard Kästner hatte die Entscheidung der Sportgerichtsbarkeit aber keinen Bestand.

"Unser Urteil basiert in keiner Weise darauf, dass dem DFB Willkür vorgeworfen wird. Auch soll es die Krawalle nicht billigen", sagte Kästner: "Der Punktabzug stellt aber eine Verfälschung des Wettbewerbs dar. Die oberste Satzung des DFB ist es aber, den Wettbewerb zu fördern. Zudem betrifft die Sanktion eine Saison, die gar nichts mit dem Zeitpunkt der Ausschreitungen zu tun hat."

Kästner schrieb dem DFB ins Stammbuch, dass er sich auf "Geldstrafen und andere Auflagen" beschränken muss: "Ein Punktabzug ist nur dann möglich, wenn dadurch ein unfairer Vorteil im sportlichen Wettkampf ausgeglichen wird."

Die Mannheimer nahmen das Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis. "Wir sind erleichtert und sehr, sehr glücklich. Das ist ein wichtiges Urteil - nicht nur für den Waldhof, sondern für den ganzen Fußball in Deutschland", sagte Geschäftsführer Markus Kompp: "Ich hoffe, dass der DFB nun zur Besinnung kommt und seinen Verbandsaufgaben nachkommt."

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