DFB-Sportgericht bestätigt Kostic-Sperre von vier Pokalspielen

SID
Filip Kostic bleibt für vier Pokalspiele gesperrt.
© imago images / Revierfoto

Das Sportgericht des DFB hat in mündlicher Verhandlung das Strafmaß für Filip Kostic von Eintracht Frankfurt bestätigt. Der 27-jährige Serbe bleibt damit für vier DFB-Pokalspiele gesperrt. Die Sperre endet in jedem Fall spätestens mit Ablauf der Spielzeit 2021/2022. Kostic war in der Nachspielzeit des DFB-Pokalspiels gegen Werder Bremen am 4. März von Schiedsrichter Felix Zwayer wegen rohen Spiels des Feldes verwiesen worden.

Anzeige
Cookie-Einstellungen

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete, sagte: "Zugunsten des Spielers sprach, dass keine Verletzungs-Absicht vorlag, er sportgerichtlich nicht vorbelastet ist, sein Verhalten bereut und sich sofort und aufrichtig entschuldigt hat. Bei der Strafzumessung war auf der anderen Seite zu berücksichtigen, dass die Verletzungsfolge des betroffenen Spielers erheblich gravierender ist, als zunächst angenommen. Der Spieler konnte bis heute kein Spiel mehr bestreiten. Vor diesem Hintergrund kam auch eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht in Betracht."

Gegen das Urteil des Sportgerichts ist binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht möglich.

 

Artikel und Videos zum Thema