Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Verhandlung leitete, sagte: "Zugunsten des Spielers sprach, dass keine Verletzungs-Absicht vorlag, er sportgerichtlich nicht vorbelastet ist, sein Verhalten bereut und sich sofort und aufrichtig entschuldigt hat. Bei der Strafzumessung war auf der anderen Seite zu berücksichtigen, dass die Verletzungsfolge des betroffenen Spielers erheblich gravierender ist, als zunächst angenommen. Der Spieler konnte bis heute kein Spiel mehr bestreiten. Vor diesem Hintergrund kam auch eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht in Betracht."
Gegen das Urteil des Sportgerichts ist binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht möglich.