ÖSV gewinnt Zivilprozess gegen Johannes Dürr

Von APA
Johannes Dürr
© GEPA

Der ÖSV hat im Zivilprozess wegen Unterlassung und Widerruf gegen den ehemaligen Langläufer Johannes Dürr recht bekommen. Dürr wurde vom Landesgericht Innsbruck zur Unterlassung und zum Widerruf seiner Behauptung, der ÖSV dulde Doping stillschweigend, verpflichtet, teilte der Skiverband am Donnerstag in einer Aussendung mit. Zudem muss Dürr als Folge des Urteil die Verfahrenskosten tragen.

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Der ehemalige Langläufer muss nun binnen 14 Tagen seine Äußerungen auf seiner Facebook Seite "Der Weg zurück" widerrufen. Das Gericht betonte in der Urteilsbegründung, dass sich der ÖSV der "Einhaltung einer Null Toleranz-Politik gegenüber Doping verschrieben habe", so der Skiverband.

"Dass es schwarzen Schafen gelingt, vom ÖSV unbemerkt zu dopen, ist nicht dem Leistungssport gezollt, sondern das Werk krimineller Agitatoren, vor dem auch der Kläger trotz der gesetzten Präventiv- und Kontrollmaßnahmen nicht gefeit ist", heißt es in dem Urteil.

Peter Schröcksnadel kritisiert Medien

Dürrs Anwalt Max Rammerstorfer wollte sich auf Anfrage der APA-Austria Presse Agentur zunächst nicht zu dem Urteil äußern. ÖSV-Präsident Peter Schröcksnadel wertete es als wichtigen Erfolg und als Beweis dafür, "dass die Null Toleranz-Politik des ÖSV nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, wie uns von manchen Medien des öfteren unterstellt wird, sondern gelebte Praxis." Zudem bekrittelte Schröcksnadel, dass Journalisten Dürr "erstaunlich viel Raum und Sendezeit zur Verfügung gestellt" hätten.

Dürr war im vergangenen Sommer bei einer sogenannten "FuckUp"-Night in Wattens in Tirol, bei der Betroffene ihr berufliches Scheitern, Fehler und den Weg zurück schildern, damit andere davon lernen können, aufgetreten. Dürr hatte dabei, befragt zur Rolle des ÖSV hinsichtlich Dopings, zwar von keiner aktiven Unterstützung, aber von einer Art stillschweigender Duldung berichtet.

Der Skiverband verschließe die Augen vor Doping und nehme es hin, solange sich der Dopende nicht erwischen lasse, hatte der ehemalige Langläufer damals gesagt. Der ÖSV hatte daraufhin eine Einstweilige Verfügung gegen Dürr erwirkt sowie auf Unterlassung und Widerruf geklagt.

Die Entscheidung war vorerst noch nicht rechtskräftig. Dürr hat nun vier Wochen Zeit, um gegen das Urteil zu berufen.

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