Fall Stefan Luitz: CAS entscheidet am Freitag

Von APA
Stefan Luitz
© GEPA

Vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne hat am Montag eine mehrstündige Verhandlung im "Fall Stefan Luitz" stattgefunden. Dem deutschen Skirennläufer war sein Sieg beim Weltcup-Riesentorlauf Anfang Dezember in Beaver Creek aberkannt worden, da er in einem Aufenthaltsbereich an der Rennstrecke Sauerstoff durch eine Maske eingeatmet und gegen das FIS-Reglement verstoßen hatte.

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Luitz rief daraufhin den Sportgerichtshof an. Laut seiner Anwältin Anne Jakob habe das Schiedsgericht am Montag keine Tendenz erkennen lassen: "Wir warten nun mit Spannung auf die Entscheidung am Freitag", sagte die Juristin.

Luitz sagt vor dem CAS aus

Luitz war persönlich in der Schweiz und beantwortete die Fragen des Gerichts. Er begründete seine Berufung damit, dass Sauerstoffzufuhr von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) explizit erlaubt ist und es damit einen Widerspruch zwischen FIS- und WADA-Richtlinien gibt.

Den Sieg von Beaver Creek hatte Marcel Hirscher "geerbt", der nun schon achtfache Gesamtweltcup-Sieger aus Salzburg hält damit aktuell bei zehn Saisonerfolgen. Luitz' Saison ist wegen einer Knieverletzung und einer Operation an der Schulter bereits beendet.

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