Nach Treffern von Michael Cheukoua (3.) und Patrick Monteiro (30.) musste der Aufstiegskandidat aus Klagenfurt zweimal einem Rückstand nachlaufen. Oliver Markoutz mit einem Doppelpack (21., 39./Elfer) sorgte aber jeweils für den verdienten Ausgleich, ehe das Wetter für den Abbruch sorgte.
Bereits davor hatten sich die Young Violets bei Wacker Innsbruck mit 1:0 durchgesetzt. Dank des siebenten Sieges in den jüngsten zehn Partien überholten die Jungveilchen den Tiroler Rivalen und sind zumindest bis zum Samstag Vierter. Blau-Weiß Linz siegte beim FAC 2:1, Amstetten holte beim SV Lafnitz ein 1:1.
Nachholtermin für SV Horn - SK Austria Klagenfurt bestätigt
Später am Freitagabend gab die Bundesliga den Termin für die Neuaustragung des Duells zwischen Horn und Austria Klagenfurt bekannt. Die Partie wird am Dienstag kommender Woche zur Gänze wiederholt. Das sieht das Regularium bei Spielabbrüchen aufgrund höherer Gewalt vor. Die Beginnzeit werde in Abstimmung mit den TV-Partnern ehestmöglich bekanntgegeben.
In Ihrer Aussendung wies die Liga zudem darauf hin, dass Gelbe, Gelb/Rote und Rote Karten, auch wenn sie während eines abgebrochenen, annullierten oder strafbeglaubigten Spiels verhängt wurden, niemals annulliert werden. Dies gilt auch im Falle einer Neuaustragung, womit die Gelben Karten gegen die Horn-Spieler Andree Neumayer, Marco Hausjell und Florian Sittsam bestehen bleiben.
2. Liga gibt grünes Licht nach Corona-Fällen beim KSV
Hinter der 27. Runde war kurzfristig ein Fragezeichen gestanden, weil in den vergangenen Tagen die positiven Tests dreier Kapfenberg-Spieler bekannt geworden waren. Wenige Stunden vor Anpfiff kam am Freitag aber das grüne Licht von der Liga. Demnach sei außer bei Kapfenberg und Steyr gemäß beschlossenem Präventionskonzept getestet worden.
Die KSV-Spieler waren umgehend isoliert und sind mittlerweile auch einmal negativ getestet worden. Wann sie die Quarantäne verlassen und wieder in den Trainings- und Spielbetrieb einsteigen dürfen, liegt gemäß Bundesliga-Aussendung vom Freitag in der Verantwortung der zuständigen Gesundheitsbehörde.